Barrierefreiheit
Barrierefreiheit auf unserer Website
Wir möchten, dass möglichst viele Menschen unsere Website selbstständig und unkompliziert nutzen können – unabhängig von individuellen Fähigkeiten, technischen Voraussetzungen oder eingesetzten Hilfsmitteln. Deshalb wurde die Website von Deinböck auch unter dem Gesichtspunkt der digitalen Barrierefreiheit neu gestaltet und technisch umgesetzt. Unser Ziel ist es, Inhalte und Funktionen möglichst wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust bereitzustellen.
Gültigkeit dieser Information
Diese Information zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.maler-deinboeck.de der Deinböck GmbH & Co. KG.
Beschreibung unseres Online-Angebots
Auf unserer Website informieren wir über unseren Malerbetrieb in Geisenhausen, unsere Leistungen, ausgeführte Projekte und Referenzen, unseren Malerladen sowie über Ausbildung, Karriere und aktuelle Neuigkeiten.
Über die Kontaktmöglichkeiten und das Kontaktformular können Besucherinnen und Besucher mit uns in Verbindung treten und Anfragen zu einem Vorhaben übermitteln.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website wurde im Rahmen ihres Relaunchs mit besonderem Augenmerk auf eine möglichst barrierefreie Nutzung neu aufgebaut.
Soweit die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) für unser Angebot Anwendung finden, berücksichtigen wir diese bei der Gestaltung und technischen Umsetzung der Website. Die BFSGV verlangt unter anderem, dass Websites und zugehörige Online-Anwendungen konsistent und angemessen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.
Bei der praktischen Umsetzung orientieren wir uns darüber hinaus an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
Nach unserem derzeitigen Entwicklungs- und Prüfstand ist die Website teilweise mit den Anforderungen vereinbar. Eine unabhängige vollständige Konformitätsprüfung wurde bislang nicht durchgeführt.
So unterstützen wir die barrierefreie Nutzung
Bei der Gestaltung und technischen Umsetzung achten wir insbesondere auf eine klare und semantisch nachvollziehbare Seiten- und Überschriftenstruktur, eine Bedienbarkeit der Navigation und wesentlicher Funktionen mit der Tastatur, deutlich erkennbare Fokuszustände, einen Sprunglink zum direkten Wechsel in den Hauptinhalt, ausreichende Kontraste und gut lesbare Inhalte, eindeutig beschriftete Formularfelder und verständliche Hinweise, zugänglich umgesetzte interaktive Funktionen wie Navigation, Slider und Dialogfenster, Alternativtexte für inhaltlich relevante Bilder sowie eine entsprechende Kennzeichnung rein dekorativer Bilder, eine responsive Darstellung bei unterschiedlichen Bildschirmgrößen und Vergrößerungsstufen und die Berücksichtigung der Systemeinstellung für reduzierte Bewegungen, soweit Animationen eingesetzt werden.
Nicht vollständig barrierefreie Inhalte
Trotz sorgfältiger Umsetzung können einzelne Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei sein.
Dies betrifft insbesondere möglicherweise vorhandene ältere PDF-Dokumente oder historische Inhalte, die ursprünglich nicht barrierefrei erstellt wurden. Auch bei übernommenem historischem Bildmaterial können in Einzelfällen Informationen enthalten sein, für die noch keine vollständig gleichwertige textliche Alternative vorliegt.
Wir überprüfen bestehende und neue Inhalte fortlaufend und verbessern deren Zugänglichkeit, soweit dies möglich und sinnvoll ist.
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen?
Wenn Sie auf unserer Website auf eine Barriere stoßen oder einen Inhalt nicht ausreichend nutzen können, freuen wir uns über Ihren Hinweis.
Teilen Sie uns bitte möglichst kurz mit, auf welcher Seite oder bei welcher Funktion das Problem aufgetreten ist. Wir prüfen Ihren Hinweis und versuchen, eine geeignete Lösung zu finden.
Wenn Sie bestimmte Informationen unserer Website in einer für Sie besser zugänglichen Form benötigen, können Sie sich ebenfalls gerne an uns wenden.
Marktüberwachung
Für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz haben die Länder inzwischen eine gemeinsame Marktüberwachungsstelle eingerichtet. Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR) überwacht bundesweit die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach dem BFSG.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 289 230 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallendes Angebot nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und eine Kontaktaufnahme mit uns zu keiner zufriedenstellenden Lösung geführt hat, können Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Schlichtungsverfahren beantragen.
Für Streitigkeiten nach dem BFSG sieht § 34 BFSG ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle nach § 16 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vor.
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Erstellung und Aktualisierung
Diese Information zur Barrierefreiheit wurde ursprünglich am 12. Juni 2025 erstellt und im Zuge des Relaunchs zuletzt am 21. August 2026 aktualisiert.
Wir überprüfen sie bei wesentlichen Änderungen der Website oder ihrer Funktionen und passen sie bei Bedarf an.
Gültigkeit dieser Information
Diese Information zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.maler-deinboeck.de der Deinböck GmbH & Co. KG.
Beschreibung unseres Online-Angebots
Auf unserer Website informieren wir über unseren Malerbetrieb in Geisenhausen, unsere Leistungen, ausgeführte Projekte und Referenzen, unseren Malerladen sowie über Ausbildung, Karriere und aktuelle Neuigkeiten.
Über die Kontaktmöglichkeiten und das Kontaktformular können Besucherinnen und Besucher mit uns in Verbindung treten und Anfragen zu einem Vorhaben übermitteln.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website wurde im Rahmen ihres Relaunchs mit besonderem Augenmerk auf eine möglichst barrierefreie Nutzung neu aufgebaut.
Soweit die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) für unser Angebot Anwendung finden, berücksichtigen wir diese bei der Gestaltung und technischen Umsetzung der Website. Die BFSGV verlangt unter anderem, dass Websites und zugehörige Online-Anwendungen konsistent und angemessen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet werden.
Bei der praktischen Umsetzung orientieren wir uns darüber hinaus an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
Nach unserem derzeitigen Entwicklungs- und Prüfstand ist die Website teilweise mit den Anforderungen vereinbar. Eine unabhängige vollständige Konformitätsprüfung wurde bislang nicht durchgeführt.
So unterstützen wir die barrierefreie Nutzung
Bei der Gestaltung und technischen Umsetzung achten wir insbesondere auf eine klare und semantisch nachvollziehbare Seiten- und Überschriftenstruktur, eine Bedienbarkeit der Navigation und wesentlicher Funktionen mit der Tastatur, deutlich erkennbare Fokuszustände, einen Sprunglink zum direkten Wechsel in den Hauptinhalt, ausreichende Kontraste und gut lesbare Inhalte, eindeutig beschriftete Formularfelder und verständliche Hinweise, zugänglich umgesetzte interaktive Funktionen wie Navigation, Slider und Dialogfenster, Alternativtexte für inhaltlich relevante Bilder sowie eine entsprechende Kennzeichnung rein dekorativer Bilder, eine responsive Darstellung bei unterschiedlichen Bildschirmgrößen und Vergrößerungsstufen und die Berücksichtigung der Systemeinstellung für reduzierte Bewegungen, soweit Animationen eingesetzt werden.
Nicht vollständig barrierefreie Inhalte
Trotz sorgfältiger Umsetzung können einzelne Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei sein.
Dies betrifft insbesondere möglicherweise vorhandene ältere PDF-Dokumente oder historische Inhalte, die ursprünglich nicht barrierefrei erstellt wurden. Auch bei übernommenem historischem Bildmaterial können in Einzelfällen Informationen enthalten sein, für die noch keine vollständig gleichwertige textliche Alternative vorliegt.
Wir überprüfen bestehende und neue Inhalte fortlaufend und verbessern deren Zugänglichkeit, soweit dies möglich und sinnvoll ist.
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen?
Wenn Sie auf unserer Website auf eine Barriere stoßen oder einen Inhalt nicht ausreichend nutzen können, freuen wir uns über Ihren Hinweis.
Teilen Sie uns bitte möglichst kurz mit, auf welcher Seite oder bei welcher Funktion das Problem aufgetreten ist. Wir prüfen Ihren Hinweis und versuchen, eine geeignete Lösung zu finden.
Wenn Sie bestimmte Informationen unserer Website in einer für Sie besser zugänglichen Form benötigen, können Sie sich ebenfalls gerne an uns wenden.
Marktüberwachung
Für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz haben die Länder inzwischen eine gemeinsame Marktüberwachungsstelle eingerichtet. Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR) überwacht bundesweit die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach dem BFSG.
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen – Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 289 230 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fallendes Angebot nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und eine Kontaktaufnahme mit uns zu keiner zufriedenstellenden Lösung geführt hat, können Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Schlichtungsverfahren beantragen.
Für Streitigkeiten nach dem BFSG sieht § 34 BFSG ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle nach § 16 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vor.
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Erstellung und Aktualisierung
Diese Information zur Barrierefreiheit wurde ursprünglich am 12. Juni 2025 erstellt und im Zuge des Relaunchs zuletzt am 21. August 2026 aktualisiert.
Wir überprüfen sie bei wesentlichen Änderungen der Website oder ihrer Funktionen und passen sie bei Bedarf an.
